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Ausbildung

 


Umfang der Ausbildung

Ausbildung

Grundausbildung FFZ (Staplerschein)

• Theoretische Ausbildung
• Parktische Ausbildung

jeweils mit anschliessender Prüfung


Kurse Samstags (ausser an Feiertagen) ab 8.30 Uhr Teinehmerzahl 1 bis max. 20

Auf Anfrage auch Wochentags möglich!

Anmeldung mit Passbild, Name, Adressen, Geburtsdatum, Geburtsort und Telfonnummer  (auch per Email) bis Donnerstag 19.00 Uhr

Privat Personen müssen mit der Anmeldung 20,- € Anmeldegühr entrichten.

Diese wird bei der Kursgebühr verrechnet, aber bei nichterscheinen einbehalten!

Allgemeine Ausbildung


theoretischer Teil:

Sicherheitsbestimmungen
(z.B. Unfallverhütungsvorschriften,
Betriebsanleitungen),
Gerätetechnik (z.B. Standsicherheit,
Antriebsarten) praktischer Teil:
Aufnehmen, Transportieren, Absetzen
und Stapeln von Lasten
Gebrauch von üblichen Anbaugeräten

Abschlussprüfung

 

Die allgemeine Ausbildung (Stufe 1) ist durch eine theoretische und eine praktische Prüfung abzuschließen.

 

 

Die Abschlussprüfung des theoretischen Teils soll schriftlich erfolgen. Erfolgskontrollen sollten durch Prüfungsfragen z.B. in Form eines Fragebogens durchgeführt werden. Bewährt haben sich hier Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple Choice Verfahren). Die Prüfung sollte nicht mehr als 1 Lehreinheit in Anspruch nehmen und ca. 50 Fragen umfassen.

 

 

In Ausnahmefällen kann abweichend hiervon die Prüfung auch mündlich erfolgen, z.B. bei Teilnehmern, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind.

 

 

Die Abschlussprüfung des praktischen Teils wird als Prüfungsfahrt durchgeführt, die sich aus allen Teilen der einzelnen Übungen zusammensetzt, wobei Ladegut aufgenommen und an vorgeschriebener Stelle einwandfrei gestapelt oder abgesetzt werden muss. Bei dieser Prüfungsfahrt, die ca.15 bis 20 Minuten pro Teilnehmer dauert, soll auf den richtigen Umgang und das sichere Führen des Flurförderzeuges geachtet werden.

 

 

Wird eine zulässige Anzahl von Fehlerpunkten überschritten, gilt die betreffende Prüfung als nicht bestanden. Die Prüfungen können wiederholt werden. Die zulässige Anzahl der Fehlerpunkte richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Prüfung und muss vom Ausbilder/Prüfer vor der Durchführung der Prüfung festgelegt werden.

 

 

Die Ergebnisse der Prüfungen sind zu dokumentieren.

 

 

Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme  (Ausbildungsnachweis).

 

Zusatzausbildung


Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderzeugen, z.B. Containerstapler,
Regalflurförderzeuge, Quergabelstapler, Teleskopstapler.

Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte.




Abschlussprüfung

betriebliche Ausbildung


gerätebezogener Teil
betrifft die im Betrieb vorhandenen
Flurförderzeuge und Anbaugeräte verhaltensbezogener Teil
betrifft die Betriebsanweisung nach
§ 5 der Unfallverhütungsvorschrift
„Flurförderzeuge“ (DGUV Vorschrift 68)




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